Über Mediation

Über Mediation

Was ist Mediation?

Mediation ist ein Verfahren, mit Hilfe eines allparteilichen Dritten festgefahrene Situationen oder Verhandlungspositionen zu besprechen und auf diese Weise angeleitet zu werden, selbst gemeinsam tragfähige Lösungen zu finden. In einer Mediation kann neue Klarheit gewonnen werden. Die unterschiedlichen Sichtweisen und dahinterliegenden Interessen der Parteien können erkannt und verstanden werden. Daraus werden Vereinbarungen entwickelt, die die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigen.
Im Unterschied zu Gerichtsverhandlungen oder Schiedsgerichtsverfahren entscheiden in einer Mediation die Beteiligten ausschließlich selbst. Die Mediatorin bzw. der Mediator übernimmt dabei eine moderierende Funktion. Die Einschaltung einer Mediator:in spart häufig viel Zeit, Nerven und erhebliche Kosten.


Mediation (auch als Konflikt-Coaching, Konflikt-Moderation oder Klärungshilfe bezeichnet) wird zum Beispiel bei Familien- oder Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei Ehe- und Scheidungskonflikten, bei Auseinandersetzungen innerhalb oder zwischen Unternehmen, im Bauwesen oder der öffentlichen Planung angewendet.

Die große Chance des Verfahrens wird angesichts überlasteter Gerichte und oft unbefriedigenden Entscheidungen mehr und mehr erkannt und hält mittlerweile Einzug in alle Bereiche des privaten und/oder beruflichen Miteinanders. So gibt es seit dem 21.07.2012 auch in Deutschland ein Mediationsgesetz.

Wofür Mediation?

Wo immer Menschen zusammenleben oder -arbeiten, treten regelmäßig offene oder schwelende Störungen auf. Werden diese nicht ausgeräumt, drohen sie, die Zusammenarbeit zu behindern oder zu lähmen. So kann Mediation hilfreich sein, wenn Folgendes beobachtet wird:

  • verhärtete Positionen,
  • drohende Gerichtsprozesse,
  • die immer wieder gleichen unfruchtbaren Auseinandersetzungen,
  • eine „vergiftete“ Atmosphäre,
  • Dienst nach Vorschrift oder innerer Kündigung,
  • mangelndes Engagement,
  • ewiges Reden über Kleinigkeiten oder Papierkrieg,
  • ……

Eine vermittelte Aussprache macht auch bereits dann Sinn, wenn es dauerhaft Spannungen im Miteinander gibt und die Ursache dafür nicht so recht zu fassen ist. Herzstück einer jeden Mediation ist nämlich eine Interessenklärung. Die damit einhergehende Erforschung der Frage, wem was wichtig ist, deckt nicht nur die Ursachen für die Spannungen auf, sondern liefert praktischerweise auch gleich Anregungen für Verbesserungsmöglichkeiten.

Auf der anderen Seite ist der „klassische“ Weg vors Gericht oft nicht möglich bzw. unkalkulierbar in Verlauf und Ergebnis. Außerdem wird ein weiteres Zusammenleben oder eine weitere Zusammenarbeit nach einem Rechtsstreit erst recht erschwert, da es dabei in der Regel Gewinner und Verlierer gibt.

Wie läuft eine Mediation ab?

Keine Mediation gleicht der anderen, aber es gibt einen „roten Faden“, an dem sich der Ablauf der meisten Mediationen orientiert:

  1. Klärung eines gemeinsamen Rahmens und der Vorgehensweise,
  2. Darstellung der jeweiligen Sichtweisen aller Beteiligten (Themen, Anlässe, Hintergründe),
  3. Gesprächsführung, die eine schrittweise Auseinandersetzung ermöglicht,
  4. Herausarbeitung der jeweiligen Interessen der Beteiligten,
  5. Ermöglichung von gegenseitiger Nachvollziehbarkeit der Sichtweisen,
  6. Aktivierung der Suche nach Lösungsoptionen,
  7. Schriftliche Abschlussvereinbarung zur gefundenen Lösung und dem weiteren Vorgehen.

Eine Mediation findet meistens mit ein oder zwei Mediator:innen statt. In der Regel nehmen an der Mediation nur die direkt am Konflikt Beteiligten teil. Diskretion über alle besprochenen Inhalte ist selbstverständlich. Ausnahmen hiervon bedürften der Zustimmung aller Beteiligten. Ort und Zeit der Gespräche werden gemeinsam festgelegt. Die Treffen dauern in der Regel 90 min. Die benötigte Anzahl der Treffen ist abhängig vom Anliegen und der spezifischen Situation, der Erfahrung nach gibt es in der Regel zwischen 2 und 10 Treffen. Bei Teamkonflikten sollten 1-2 Tage angesetzt werden.

Die Beteiligten entscheiden nach jeder Sitzung, ob und wann sie die Mediation fortsetzen wollen.

> Mehr dazu hier in unserem Flyer über Mediation Allgemein (pdf)

Was kostet Mediation?

In den meisten Fällen sind die Kosten einer Mediation verglichen mit denen eines gerichtlichen Verfahrens wesentlich günstiger. Die Kosten einer Mediation werden üblicherweise auf Honorarbasis nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Die Beteiligten und der Mediator /die Mediatorin vereinbaren zu Beginn des Mediationsverfahrens einen entsprechenden Stunden- oder Tagessatz. Die Höhe des Satzes ist von verschiedenen Faktoren abhängig, insbesondere von der Komplexität des zu behandelnden Sachverhalts, der Anzahl der Beteiligten, dem jeweiligen Anwendungsfeld. In einigen Fällen kommen dann ggf. noch Nebenkosten (Fahrtkosten, schriftliche Ausformulierung einer Abschlussvereinbarungen, Erstattung von Auslagen etc.) hinzu. Die Beteiligten als Auftraggeber haben somit von Beginn an einen vollständigen Überblick und eine uneingeschränkte Kontrolle über die Kosten.

Zusammengefasst: Eine Mediation …..

  • ….. ist schnell und unbürokratisch – Sie können zügig mit der Klärung des Konflikts beginnen.
  • ….. bietet einen geschützten Rahmen – die hinter den Positionen liegenden eigentlichen Anliegen können deutlich werden.
  • ….. gewährleistet Vertraulichkeit – die Beteiligten vereinbaren vor Beginn, dass alles während der Mediation Gesprochene vertraulich ist.
  • ….. schafft Vertrauen – durch die offene Aussprache über Gefühle, Motive und Bedürfnisse wird ein Feld gegenseitigen Verständnisses aufgebaut.
  • …… ist nervlich, emotional, zeitlich und kostenmäßig deutlich weniger belastend.
  • ….. ist zukunftsorientiert – die Beteiligten haben selbst die für sie stimmigen Lösungen entwickelt, was eine dauerhafte Befriedung des Konflikts ermöglicht.

Alle in unserem Mediationszentrum Lübeck tätigen Mediatorinnen und Mediatoren sind zertifiziert entsprechend der Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung – ZMediatAusbV) vom 21.08.2016.